Familie sitzt vor dem TV-Gerät.

Faktencheck zum geplanten „Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KGW)“

Bundesminister Cem Özdemir plant weitgehende Werbeverbote für Lebensmittel mit hohen Gehalten an Zucker, Fett oder Salz, darunter neben vielen anderen Produkten auch für Süßwaren. Der aktuelle Gesetzesentwurf zeigt, dass der Ansatz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weit über die Zielgruppe der Kinder hinausgeht und auch gegenüber Erwachsenen zu erheblichen Einschränkungen der Kommunikation führen würde. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Regierung jedoch auf eine klare Ausrichtung geeinigt: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für Unter-14-Jährige nicht mehr geben.“ Ein deutlicher Auftrag mit dem Fokus auf Unter-14-Jährige. Mittlerweile gibt es schon mehrere Entwürfe des sogenannten Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) und eine Einigung konnte noch nicht erzielt werden, da auch der vierte Referentenentwurf des BMEL sehr weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinausgeht.

Der Lebensmittelverband Deutschland ordnete das Gesetzesvorhaben in einem Faktencheck bereits im März dieses Jahres ein und zeigt mit Ergänzungen immer wieder auf, dass diese sehr weitreichenden Eingriffe in unsere Marktwirtschaft- und Medienwelt nicht zielführend sind zur Vermeidung von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen, welch weitreichende negativen Folgen sie haben werden und wo zielführende Ansätze liegen.

In zwei Folgen stellen wir interessierten Leserinnen und Lesern den Faktencheck samt Ergänzungen des Lebensmittelverbandes Deutschland vor:

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Frauen- und Kinderärzten, objektive, zielgruppenspezifische und mehrsprachige Ernährungsbildung für Kinder und Eltern ab Kita-Alter, kostenfreie und für jeden zugängliche Bewegungsförderung, eine breite Produktvielfalt für jeden Lebensstil – es gibt viele Stellschrauben, an denen nachhaltig und zielführend gedreht werden kann, um Übergewicht bei Kindern einzudämmen. Werbeverbote gehören nicht dazu.

1. Behauptung: Es geht um Werbung für Lebensmittel, die einen hohen Zucker-, Fett- und/oder Salzgehalt haben.

Fakt: Es wären ca. 70 Prozent (!) aller auf dem Markt befindlichen Produkte von dem Werbeverbot betroffen -- traditions- und innovationsreiche Lebensmittel gleichermaßen, wie Käse, Wurst, Fleischersatzprodukte oder Hülsenfruchtprodukte wie Hummus. Und diese sollten im Sinne einer ausgewogenen Nährstoffversorgung für Kinder eigentlich regelmäßig auf dem Speiseplan stehen. Das Problem sind die hier vom BMEL zu Grunde gelegten Nährwertprofile der WHO, wobei aber das BMEL einige Anpassungen vorgenommen hat. Die von der Weltgesundheitsorganisation 2015 veröffentlichten Nährwertprofile für Europa („WHO Regional Office for Europe nutrient profile model“) teilen das Lebensmittelangebot anhand Kategorie-abhängiger Höchstgehalte für ausgewählte Nährstoffe (Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren, Gesamtzucker, zugesetzter Zucker, Salz), der Verwendung von Süßungsmitteln und z. T. auch dem Energiegehalt in vermeintlich „gute“ (im wesentlichen unverarbeitetes Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, unverarbeitetes Fleisch und Fisch) und „schlechte“ (nahezu alle anderen) Lebensmittel ein. Die Bezugsgröße für die Höchstgehalte ist dabei unabhängig von der üblichen Verzehrmenge immer 100 g eines Lebensmittels. Bestimmte Lebensmittelgruppen waren nach der ersten Version des Modells per se, d. h. ganz ohne Höchstgehalte, von der Bewerbung ausgeschlossen. Bei der zweiten Version aus 2023 ist das zwar nicht mehr so, die Grenzwerte für die Nährstoffe führen aber in der Praxis bei mehreren Kategorien zu keinen wirklichen Verbesserungen.

Die Definition, was Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt sind, ist zudem sehr diskutabel, da es keine endgültigen „Grenzwerte“ gibt. Das Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation WHO hat zwar sogenannte Nährwertprofile niedergeschrieben, aber in einem Bericht über eine Fachtagung (London, 2010) eingeräumt, dass Systeme zur Erstellung von Nährwertprofilen kein Allheilmittel sind und erhebliche Einschränkungen aufweisen.

Dass es nicht auf die Nährstoffzusammensetzung eines einzelnen Lebensmittels ankommt und eine Bewertung von einzelnen Lebensmitteln anhand von Schwellenwerten nicht der richtige Ansatz darstellt, macht u.a. der ehemalige DGE-Präsident Prof. Peter Stehle in seinem Beitrag „Gesundheitsorientierte Qualitätsbewertung („Nutri-Score“) von Lebensmitteln als Maßnahme zur Beeinflussung des individuellen Ernährungsverhaltens. Wissenschaftlich begründet und praktisch anwendbar?“ in den Nachrichten aus der Wissenschaft 2/2022 deutlich.

2. Behauptung: Es ist nur Werbung betroffen, die sich an Kinder richtet.

Fakt: Nein, denn schaut man sich die Auflistung der betroffenen Inhalte/Formate an, stellt man fest, dass es sich um ein nahezu vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot handelt.  In der Pressemitteilung des BMEL (Nummer 24 vom 27. Februar 2023) heißt es:

„Zudem soll Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr zulässig sein, wenn sie Kinder zwar nicht nach Art, Inhalt oder Gestaltung, jedoch aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes adressiert, d. h.

  • wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass sie regelmäßig insbesondere auch von Kindern wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann,
  • wenn sie im Kontext mit auch Kinder ansprechenden Inhalten betrieben wird,
  • wenn sie in Form von Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern betrieben wird zu
    • Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden, oder
    • Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen.
  • An Kinder gerichtetes Sponsoring für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll ebenfalls nicht mehr zulässig sein.“

Kindersendungen sind medienrechtlich definiert als Sendungen, die sich nach einer einzelfallbezogenen Gesamtbetrachtung von Inhalt, Form und Sendezeit überwiegend an unter Vierzehnjährige wenden. Ginge es nach dem Koalitionsvertrag, dürfte dann beispielsweise vor oder nach diesen Formaten (dazwischen läuft schon jetzt keine Werbung) nicht mehr geworben werden. Geht es nach dem aktuellen KLWG-Entwurf, richtet sich die Werbebeschränkung an einer Uhrzeit aus (u. a. montags bis freitags zwischen 17 und 22 Uhr, samstags von 8 bis 11 Uhr und zwischen 17 bis 22 Uhr und sonntags zwischen 8 bis 22 Uhr), statt sich auf die Zielgruppe zu fokussieren. Casting- und Musikshows, Spiel- und Quizformate oder auch das sportliche Großereignis schauen Kinder, wenn überhaupt, aber nicht alleine, sondern mit der Familie, sprich mit ihren Erziehungsberechtigten. Laut Daten der Arbeitsgemeinschaft Videoforschung ist der Markanteil der 3- bis 13-jährigen Kinder montags bis freitags zwischen 17 und 22 Uhr bei zwei Prozent, samstags bei drei Prozent und sonntags zwischen 8 und 22 Uhr bei zwei Prozent.

3. Behauptung: Die WHO-Nährwertprofile sind europäisch eingeführt und praxiserprobt.

Fakt: Falsch, die WHO-Nährwertprofile sind nicht Bestandteil verbindlicher europäischer Regulierung und Gesetzgebung. Sie werden bisher in modifizierter Art in Portugal als einzigem Land eingesetzt, es liegen jedoch noch keinerlei Ergebnisse und Beobachtungen dazu vor, so dass man auch nicht von einer Praxiserprobung sprechen kann.

4. Behauptung: Jedes Kind in Deutschland zwischen 3 und 13 Jahren schaut pro Tag im Schnitt 15 Werbespots für ungesunde Lebensmittel und 92 Prozent der gesamten Werbung, die Kinder wahrnehmen, vermarkten Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten.

Fakt: Falsch, diese Behauptungen basieren auf methodisch nicht haltbaren Untersuchungen im Auftrag von Kampagnenorganisationen. Tatsächlich sieht die Lage nach den Daten der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) im Bereich TV wie folgt aus:

  • 98 Prozent der Primetime-Zuschauer sind über 14 Jahre alt, unter zwei Prozent sind zwischen 3 und 13 Jahre alt – über 365 Tage im Jahr und alle Fernsehsender hinweg.
  • In den Jahren 2019 bis 2022 waren von den 100 Sendungen mit der höchsten Sehbeteiligung bei den 3- bis 13-Jährigen nur 27 Sendungen mit Werbung.
  • Der Hauptanteil der Sendungen mit einer hohen Sehbeteiligung der 3- bis 13-Jährigen ist werbefrei – entweder laufen diese Sendungen auf dem grundsätzlich werbefreien Kinderkanal Kika oder – wie Fußball – bei ARD und ZDF nach 20 Uhr.

https://zaw.de/keine-evidenzbasierte-politik-bmel-kuendigt-weitgehendes-totalwerbeverbot-fuer-lebensmittel-an/

5. Behauptung: Die Wirtschaft argumentiert, dass Werbung keine Effekte habe.

Fakt: Falsch. Der Lebensmittelverband argumentiert, dass keine belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit der Werbebeschränkungen auf die Gesamternährung und die Entwicklung von kindlichem Übergewicht existieren. Zu diesem Ergebnis kommt übrigens auch die wissenschaftliche Behörde des BMEL, nämlich das Max Rubner-Institut (MRI), das letztes Jahr laufende und geplante nationale Werberegulierungsmaßnahmen in 17 europäischen Ländern sowie entsprechende Evaluations- und Wirksamkeitsstudien analysiert hat. Das Fazit: Im Rahmen der Recherche konnten keine belastbaren Wirksamkeitsstudien identifiziert werden.

https://www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00078172

In der nächsten Folge ordnen wir das Gesetzesvorhaben weiter ein und stellen weitere Fakten zum Thema Lebensmittelwerbung vor.

Mehr aus dieser Rubrik

Die leckeren und bunten Produkte der deutschen Süßwarenindustrie werden als kleine Freuden im Alltag weltweit von Groß und Klein geschätzt. Das…

Weiterlesen

Dass zu langes tägliches Sitzen ungesund ist, wurde bereits hinlänglich diskutiert. Bereits seit Jahren sorgen sich Wissenschaftlerinnen und…

Weiterlesen

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) blickt mit großer Sorge auf die Entwicklung beim Kakao und zwar sowohl mit Blick auf die…

Weiterlesen

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) zeigt sich äußerst besorgt, dass die Pläne der EU zur künftigen Gestaltung von…

Weiterlesen

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) blickt für die Branche mit ihren genussbringenden Produkten auf ein schwieriges Jahr…

Weiterlesen

Wie belastbar ist eigentlich die wissenschaftlich-statistische Basis des vielfach geforderten Werbeverbots für Lebensmittel, die nicht den…

Weiterlesen