Auf dem Bild zu sehen sind Container auf einem Frachtschiff auf dem Meer mit blauen Himmel

Deutsche Süßwarenindustrie plädiert für europäisches Lieferkettengesetz statt für nationalen Alleingang

Für die deutsche Süßwarenindustrie sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Hersteller von Süßwaren, Markeneis und Knabberartikeln engagieren sich hierfür national wie international und tragen somit auch im Ausland zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei. Genuss und Verantwortung schließen sich dabei nicht aus.

Allerdings werden in zahlreichen Ländern der Welt, aus denen auch die Süßwarenindustrie Rohstoffe bezieht, Menschenrechte nach wie vor nicht eingehalten, obwohl diese Staaten die entsprechenden internationalen Konventionen unterzeichnet haben. Es gibt keine ausreichenden staatlichen Kontrollen oder Verstöße werden nicht verfolgt. Für meist mittelständische Süßwarenunternehmen in Deutschland ist es in der Praxis nicht möglich, staatliche Defizite z. B. in Kakaoanbaugebieten in Westafrika zu korrigieren.

Die Europäische Union muss mit einer Stimme sprechen

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) betrachtet deshalb mit Sorge, dass mit einem nationalen Lieferkettengesetz eine gesetzliche zivilrechtliche Haftung für Lieferketten verankert werden soll. Statt eines rein deutschen Lieferkettengesetzes ist aus Sicht des BDSI zwingend ein einheitlicher europäischer Ansatz erforderlich. „Die Europäische Union muss mit einer Stimme sprechen, um auf politischem Wege die Einhaltung der Menschenrechte in den Produzentenländern durchzusetzen. Kein Unternehmen kann die gesamten Herstellungs- und Lieferprozesse in seiner internationalen Lieferkette vollständig und permanent überwachen. Zudem ist eine Lieferkette kein statisches Gebilde, sondern verändert sich fortlaufend“, sagt Bastian Fassin, Vorsitzender des BDSI.

Kein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU

Der Verband wendet sich gegen einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Während in Frankreich Unternehmen mit ihrem dortigen Hauptsitz und mehr als 5.000 Beschäftigten bzw. größere Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern weltweit in die Pflicht genommen werden, richtet sich das geplante deutsche Gesetz an Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten. Während Deutschland die Sorgfaltspflichten in Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz definiert, richtet sich das britische Gesetz nur gegen Sklaverei. Der niederländische Gesetzgeber hat bisher nur Kinderarbeit im Blick. Und in anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es überhaupt keine Regelungen.

Statt ein deutsches Gesetz und damit eine weitere neue nationale Regelung auf den Weg zu bringen, sollte die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft in diesem Halbjahr dazu nutzen, den europäischen Prozess voranzutreiben und zu einem Konsens führen, damit die EU-Kommission wie beabsichtigt Anfang 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet, der dann auch zügig im Sinne einer „Better Regulation“ beraten werden kann.

Vor Ort tätige Unternehmen durch Stufenverantwortlichkeit mit in die Pflicht nehmen

Ein wirksamer Schutz der Menschenrechte ist aus Sicht des BDSI nur dann zu erreichen, wenn durch eine Stufenverantwortlichkeit die vor Ort tätigen Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen unmittelbaren Einfluss zu Beginn der Lieferkette haben, sind auf ihre Lieferanten angewiesen. Wenn Unternehmen zertifizierte Rohstoffe kaufen, deren Standards eine Einhaltung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten vorsehen, müssen sie sich auf die Zertifizierung auch verlassen können.

Die deutsche Politik darf außerdem nicht außer Acht lassen, dass sich gerade die Unternehmen der Süßwarenindustrie im Bereich der Rohstoffe Kakao und Palmöl bereits sehr stark und weit über den Branchendurchschnitt hinaus engagieren. So sind bereits heute rund 90 % des in Süßwaren, Knabberartikeln und Speiseeis eingesetzten Palmöls nach Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert, bei Kakao sind es 72 %.

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