Nach den Festtagen werden Saisonartikel im Lebensmitteleinzelhandel in der Regel zu reduzierten Preisen angeboten oder sie werden kostenlos an gemeinnützige Organisationen weitergegeben.
Wer daheim einen Schoko-Weihnachtsmann übrig behält, kann ihn sehr gut als Zutat für einen leckeren Nachtisch wie beispielsweise Mousse au Chocolat verwenden oder auch zerkleinert über Pudding streuen bzw. in einen Kuchenteig rühren.
Die Hersteller von Schoko-Osterhasen, -Nikoläusen oder -Weihnachtsmännern fertigen ihre Saisonartikel stets aus frisch hergestellter Schokoladenmasse. Alles andere würde den hohen Qualitätsansprüchen nicht genügen und wäre auch lebensmittelrechtlich gar nicht zulässig. Auch das Umverpacken von Saisonware wäre weder gesetzlich erlaubt noch ökonomisch sinnvoll.