Die deutsche Süßwarenindustrie spricht sich deshalb entschieden gegen eine kurzfristige Aussetzung des zollrechtlichen Instruments der Aktiven Veredelung aus. Ein solcher Schritt dürfe weder ohne fundierte Folgenabschätzung für die betroffenen Branchen noch ohne sachliche Begründung erfolgen, so der BDSI.
„Wir appellieren daher an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel, sich weiterhin für eine evidenzbasierte Bewertung einzusetzen. Insbesondere muss geprüft werden, welche Auswirkungen geopolitische Entwicklungen – darunter der Irankrieg – auf die Ethanolproduktion sowie den globalen Zuckermarkt haben. Vor diesem Hintergrund ist eine vorschnelle Aussetzung der Aktiven Veredelung nicht gerechtfertigt“, sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI.
Die mittelständisch geprägte deutsche Süßwarenindustrie mit rund 60.000 Beschäftigten zählt seit Jahrzehnten zu den exportstärksten Branchen. Gleichzeitig steht sie zunehmend unter Druck: Die Exportmengen sind in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich gesunken. Gründe hierfür sind steigende Kosten für Rohstoffe, Energie und Personal sowie zunehmende bürokratische Belastungen. Insgesamt liegen die Produktionskosten in Deutschland deutlich über denen vieler Drittstaaten.
Für bestimmte Exportmärkte schafft das Verfahren der Aktiven Veredelung jedoch vergleichbare Wettbewerbsbedingungen bei der Beschaffung von Zucker zu Weltmarktpreisen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland und der Europäischen Union.
Sachlich besteht kein Grund für eine Aussetzung, denn die Zuckerimporte befinden sich aktuell auf einem Rekordtief. Zudem lag der Anteil von Weißzucker, der im Rahmen der Aktiven Veredelung verwendet wird, im Wirtschaftsjahr 2024/2025 bei lediglich 155.000 Tonnen – weniger als ein Prozent des gesamten EU-Bedarfs.
